Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.04.2025
Löschungsankündigung
12.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.10.2023
Sonstiges
13.10.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.10.2023
Sonstiges
21.10.2022
Eröffnungen
05.07.2022
Termine
16.12.2015
Termine
24.07.2014
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2013
Eröffnungen
03.09.2013
Sicherungsmaßnahmen
05.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
08.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
15.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
23.04.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
24.09.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
26.10.2007
Neueintragungen